Schminkerling

Kinderschminken und vieles mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungsverträge von Schminkerling, Am Erlenberg 7, 64354 Reinheim
– nachfolgend Auftragnehmer genannt –

 § 1 Vertragsparteien, Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die im Angebot beschriebenen Tätigkeiten und Aufgaben.

(2) Nur die im Vertrag festgehaltenen Leistungen werden erbracht. Alle weiteren Leistungen müssen zur Leistungsanforderung genannt und dokumentiert werden.

 

§ 2 Leistungsumfang

(1) Die regelmäßigen und unregelmäßigen Aufgaben des Auftragnehmers einschließlich der Beratungsleistungen sind im Angebot aufgeführt.

(2) Ein bestimmter Erfolg wird durch den Auftragnehmer nicht geschuldet.

 

§ 3 Durchführung der Leistung, Leistungszeit, Leistungsort

(1) Alle Dienstleistungen sind zu einem zuvor ausgemachten Zeitpunkt/-raum vom Auftragnehmer zu erbringen.

(2) Der Auftragnehmer steht es frei, Mitarbeiter in der Einarbeitungszeit, Praktikanten oder vergleichbares zum Auftrag mitzunehmen. Hierfür entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten.

(3) Kann eine Dienstleistung nach Auftragsbestätigung nicht durchgeführt werden, versucht der Auftragnehmer ohne erneute Absprache einen potentiellen Ersatz zu organisieren. Andernfalls wird der Auftraggeber schnellstmöglich informiert und eventuell bereits geleistete Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen erstattet.

(4) Alle Leistungen werden vom Auftragnehmer unter Angabe des Datums, des Ortes und der Beschreibung der Leistung dokumentiert.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Tätigkeiten des Projektes an sogenannte Freelancer zu übertragen. Gegenüber dem Auftraggeber bleibt jedoch der Auftragnehmer allein für die Leistungserbringung verpflichtet. Die in diesem Vertrag vereinbarten Qualitätsmaßstäbe sind einzuhalten.

 

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

4.1 Unterhaltungsbuchungen

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zuvor bekannten Daten wahrheitsgemäß an den Auftragnehmer zu vermitteln und Fehler oder Änderungen der Daten unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Auftraggeber ist bei Privatveranstaltungen dazu verpflichtet, die Erziehungsberechtigten nicht eigener Kinder vorher über die Dienstleistung zu informieren und nach eventuellen Allergien oder anderen Besonderheiten zu fragen. Für die Gesundheit notwendige Informationen o.ä. hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer weiterzuleiten. Wenn keine Informationen zu Allergien o.ä. vorliegen, wird davon ausgegangen, dass keine oder keine relevanten Allergien oder Ähnliches vorliegen.

(3) Der Auftraggeber wird die notwendigen Voraussetzungen für die Leistungserbringung schaffen und den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner Leistungen unterstützen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist bei der Arbeit mit Kindern oder Pflegebedürftigen der Auftraggeber für die Organisation einer Betreuung zuständig.

4.2 Einzelbemalungen
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zuvor bekannten Daten wahrheitsgemäß an den Auftragnehmer zu vermitteln und Fehler oder Änderungen der Daten unverzüglich mitzuteilen.
(2) Minderjährige benötigen das Einverständnis eines Erziehungsberechtigen.
(3) Gesundheitliche Risiken wie beispielsweise Allergien gegen Kosmetikartikel, Hauterkrankungen sind frühest-möglich, spätestens jedoch vor Beginn der Bemalung an den Auftragnehmer weiterzuleiten.
(4) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für seine Gesundheit und die von Schutzbefohlenen.

 

§ 5 Material

(1) Alle zur Auftragsabwicklung notwendigen Materialien sind im vereinbarten Preis enthalten. Der Auftraggeber kann durch die Bereitstellung von Alltagsmaterialien wie zum Beispiel Tischen, Stühlen, Wasser etc. die Abwicklung des Auftrags erleichtern.

(2) Der Auftraggeber ist dafür zuständig, die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen über die Dienstleistung zu informieren und eventuelle Uneinigkeiten, Sorgen, o.Ä. an den Auftragnehmer weiterzuleiten.

 

§ 6 Mobiler Fotodrucker

(1) Sofern der Auftraggeber die Zusatzoption „Mobiler Fotodrucker“ bucht, erklärt er sich automatisch mit dem Machen von Fotos auf der Veranstaltung einverstanden. Gäste einer Privatveranstaltung werden vom Auftraggeber über das Machen von Bildern und deren Nutzen informiert. Andernfalls übernimmt der Auftragnehmer die Weitergabe der Informationen.

(2) Die Bilder werden mit einem geeigneten Gerät, beispielsweise einem Smartphone oder einer Digitalkamera getätigt. Hier werden die Bilder mindestens bis zum Druck gespeichert.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, werden die Bilder nicht für weitere Zwecke verwendet oder veröffentlicht. Die Bilder sowie sämtliche Kopien derer werden unmittelbar nach dem Druck, spätestens binnen zwei Werktagen nach Abschluss des Auftrags unwiderruflich gelöscht.

 

§ 7 Passwortgeschützte Onlinegalerie

(1) Sofern der Auftraggeber die Zusatzoption „Passwortgeschützte Onlinegalerie“ bucht, erklärt er sich automatisch mit dem Machen von Fotos auf der Veranstaltung und deren Upload auf einer passwortgeschützten Unterseite auf www.schminkerling.com einverstanden. Darüber hinaus werden Gäste über das Machen und die Nutzung der Bilder durch den Auftraggeber informiert.

(2) Die Bilder werden mit einem geeigneten Gerät, beispielsweise einem Smartphone oder einer Digitalkamera getätigt und auf diesem bis zum Upload gespeichert.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, werden die Bilder nicht für weitere Zwecke verwendet oder veröffentlicht. Die Bilder sowie sämtliche Kopien derer werden mindestens für eine vereinbarte Zeit online bereitgestellt.

(4) Das Passwort kann vom Auftraggeber nach Belieben gewählt und über info@schminkerling.com geändert werden, sofern es aus mindestens acht Zeichen steht. Eine Freischaltung oder Änderung wird vom Auftragnehmer unmittelbar in Schriftform mitgeteilt.

 

§ 8 Ansprechpartner

(1) Sowohl Auftraggeber, als auch Auftragnehmer benennen jeweils eine Person, welche für den Informationsaustausch zwischen den Parteien zuständig ist und offiziell in den Unterlagen genannt werden darf. Der Ansprechpartner des Auftraggebers ist berechtigt, den Auftrag aufzugeben, zu bestätigen und die Zahlung zu tätigen oder zu beauftragen.

(2) Der Wechsel eines Ansprechpartners ist schriftlich anzuzeigen; Gleiches gilt für einen Wechsel der Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail) der Ansprechpartner.

 

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von einem angegebenen Zeitraum zu begleichen. Die Abrechnung von längerfristigen Aufträgen erfolgt monatlich rückwirkend unter Angabe der Tage, an denen die Leistung erbracht wurde.

(2) Sofern in der Auftragsbestätigung der §9 Abs. 2 genannt wird, erhält der Auftraggeber 10€ Vergünstigung auf die Dienstleistung. Diese Vergünstigung ist ab einem Betrag von 50€ zulässig und nur einmal je Auftraggeber umsetzbar.

(3) Eine Umsatzsteuer kann im Sinne von §19 Abs. 1 UStG nicht vom Auftragnehmer angegeben oder vom Auftraggeber abgesetzt werden.

 

§ 10 Urheberrechte an Leistungen des Auftragnehmers

(1) An den im Rahmen des Vertrags vom Auftragnehmer angefertigten Video-, Audio- und Dokumentdateien erhält der Auftraggeber das volle Recht.

(2) Die Verbreitung und die öffentliche Zugänglichmachung solcher und bearbeiteter Video-, Audio- und Dokumentdateien durch den Auftragnehmer sind während und auch nach Beendigung dieses Vertrags ausschließlich mit entsprechendem schriftlichem Einverständnis erlaubt. Bearbeitete Dateien dürfen dem Auftraggeber hierbei nicht offensichtlich schaden.

 

§ 11 Haftungsausschluss

(1) Der Auftragnehmer ist grundsätzlich haftpflichtversichert.

(2) Eine Haftung von Sach-, Personenschäden und Verlust ist durch den Auftragnehmer ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln durch den Auftragnehmer nachgewiesen werden kann.

(3) Angemietete Gegenstände unterliegen vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe der Versicherung des Auftraggebers.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, durch geeignete Datensicherung bzw. Absprache mit eventuellen Erziehungsberechtigten einen möglichen Schaden zu begrenzen. Der Auftraggeber ist für eine regelmäßige Sicherung der Daten selbst verantwortlich.

(5) Bei Schäden, welche nicht durch den Auftragsausführer zu verantworten sind oder durch Informationen nach §4 Abs. 2 hätten vermieden werden können, tritt entweder der Auftraggeber oder der Erziehungsberechtigte auf.

 

§ 12 Vertragsdauer

(1) Die Vertragsdauer ist im Auftrag geregelt.

(2) Bei einer Kündigung des Vertrags entstehen folgende Kosten:

  • Kostenfrei bis 10 Tage vor Auftragsbeginn
  • 20% ab 10 Tagen vor Auftragsbeginn
  • 80% ab 5 Tagen vor Auftragsbeginn
  • 100% ab 2 Tagen vor Auftragsbeginn

(3) Wurden zum Kündigungszeitpunkt bereits Kosten beglichen, werden diese wie in Abs. 2 angegeben erstattet.

 

§ 13 Geheimhaltung, Rückgabe von Unterlagen

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten, es sei denn, die Informationen sind ohne Verstoß gegen diese oder andere Geheimhaltungsverpflichtungen öffentlich bekannt. Soweit es der Vertragszweck nicht erfordert, machen sie keine Aufzeichnungen und Mitteilungen an Dritte.

(2) Beide Parteien stellen durch geeignete Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern, Beauftragten und sonstigen Personen, die bestimmungsgemäß im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages mit vertraulichen Informationen der Gegenseite in Berührung kommen, sicher, dass auch diese die Geheimhaltungspflichten aus Abs. 1 berücksichtigen.

 

§ 14 Mitarbeiter des Auftragnehmer

Alle Projektmitarbeiter des Auftragnehmers bleiben dem Auftragnehmer weiterhin disziplinarisch zugeordnet. Die Weisungsbefugnis steht allein dem Auftragnehmer zu.

 

§ 15 Aufrechnungsverbot

(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

(2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

 

§ 16 Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin.

(2) Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Dieburg vereinbart.

 

§ 17 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

(1) Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.

(2) Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.

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